und richtig absichern
Alter: 41 Jahre | Brutto: – | Netto: – | Stand: 2026
Was passiert mit dem Einkommen bei Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Tod?
Angestellte bekommen bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto, insgesamt bis zu 78 Wochen. Selbständige und Privatversicherte haben diesen Schutz nicht automatisch – für sie ist ein Krankentagegeld zentral.
Bei Berufsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Erwerbsminderungsrente, und zwar abhängig davon, wie viele Stunden am Tag man überhaupt noch arbeiten kann – nicht, ob der eigene Beruf noch geht. Im Todesfall sichern Witwen- und Waisenrente die Familie nur teilweise ab. Der Risikorechner macht alle drei Lücken in Euro sichtbar und zeigt, welche Absicherung sie schließt.
Wie die gesetzliche Rente im Alter aussieht, zeigt der Rentenrechner.
Rechengrößen: Stand 2026 (siehe Basisdaten des Rechners).
Häufige Fragen zur Absicherung
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, insgesamt bis zu 78 Wochen wegen derselben Krankheit. Es beträgt 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, die halbe bei drei bis unter sechs Stunden. Eine Zurechnungszeit rechnet die fehlenden Jahre hinzu, als hätte man weitergearbeitet.
Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsrente sein?
Als Richtwert rund drei Viertel des bisherigen Nettoeinkommens, abzüglich dessen, was gesetzlich und aus bestehenden Verträgen gezahlt wird. Der Risikorechner rechnet die konkrete Lücke.
Wie hoch sollte eine Risikolebensversicherung sein?
So hoch, dass die Einkommenslücke der Hinterbliebenen bis zur Selbständigkeit der Kinder und offene Kredite gedeckt sind. Der Risikorechner zeigt die Lücke nach Witwen- und Waisenrente.
Sind Selbständige gesetzlich abgesichert?
Meist nicht: Selbständige haben keine Lohnfortzahlung, bekommen kein gesetzliches Krankengeld und haben in der Regel keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Für sie sind Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung zentral.
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